
Bei den Auskunfts- und Vorlagepflichten, die Arbeitgeber in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung zu erfüllen haben, muß differenziert werden: Soweit es im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen erforderlich ist, hat der Arbeitgeber auf Verlangen der zustän...
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